EStG §§ 15, 25
Nutzt der Arbeitnehmer ein im Eigentum des Arbeitgebers stehendes Kraftfahrzeug gegen den Willen des Arbeitgebers für private Zwecke, liegt darin kein vom Arbeitgeber gewährter, lohnsteuerpflichtiger Vorteil. Es handelt sich dabei vielmehr um einen vom Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch genommenen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der beim Arbeitnehmer im Veranlagungsweg zu erfassen ist.