EStG §§ 6, 28
Wird ein rund 20 Jahre altes Wohngebäude vom Käufer vor Vermietung mit einem umfassenden Renovierungsaufwand von 2/5 des Kaufpreises nutzbar gemacht, so sind diese Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern Anschaffungskosten oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand.