Abweichend von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sehen die EStR 1984 für folgende Berufsgruppen ein Betriebsausgabenpauschale vor (Abschn 23 Abs 4 bis 8):
Abweichend von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sehen die EStR 1984 für folgende Berufsgruppen ein Betriebsausgabenpauschale vor (Abschn 23 Abs 4 bis 8):