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Entgeltfortzahlung bei Arztbesuch

ArbeitsrechtGabriela PetrovicRdW 1984, 281 Heft 9 v. 1.9.1984

Der AN behält seinen Anspruch auf Entgelt, wenn er - abgesehen von Krankheit oder Unglücksfall - durch sonstige wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden durch eine verhältnismäßig kurze (nach § 1154 b ABGB eine Woche nicht übersteigende) Zeit an der Dienstleistung verhindert ist (§§ 8 Abs 3 AngG, 1154 b ABGB).

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