ABGB §§ 1394 ff, 1431
Zahlungen auf ein Bankkonto sind Leistungen an den Kontoinhaber.
Dient dasselbe Konto auch als Zessionskonto, so sind Schuldzahlungen, die auf die (vermeintliche) Zession hin begehrt und erbracht werden, Leistungen an die Bank selbst.