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Haftung des Reisevermittlers bei Inanspruchnahme einer besonderen Vertrauensposition

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 275 Heft 9 v. 1.9.1984

ABGB §§ 1002, 1012

Bedient sich ein Reiseveranstalter der Dienste eines Reisebüros, ist dieses als dessen Erfüllungsgehilfe tätig; das Reisebüro (Reisevermittler) ist bei Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht Bote des Reisenden sondern Gehilfe des Reiseveranstalters.

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