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Einmalige geringfügige Sachbeschädigung durch Affekthandlung kein Entlassungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 253 Heft 8 v. 1.8.1984

GewO 1994 § 82 lit d

OGH 22. 4. 1984, 4 Ob 65/84 (KG Wels 20. 1. 1984, 17 Cg 31/83-28; ArbG Wels 14. 7. 1983, Cr 159/81-23)

Sachverhalt: Ein über das Nichtfunktionieren seines Arbeitsgerätes (Pumpe) verärgerter Arbeiter beschädigte dieses vorsätzlich derart, daß eine Reparatur nicht mehr möglich war und wurde daraufhin entlassen.

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