EStG § 119
Ein Kindervermerk iSd § 119 EStG steht nur für solche Zeiträume zu, für die zu Recht Familienbeihilfe bezogen worden ist. Wurde für bestimmte Zeiträume Familienbeihilfe
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EStG § 119
Ein Kindervermerk iSd § 119 EStG steht nur für solche Zeiträume zu, für die zu Recht Familienbeihilfe bezogen worden ist. Wurde für bestimmte Zeiträume Familienbeihilfe
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