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Bezug von Familienbeihilfe und Kindervermerk

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 127 Heft 4 v. 1.4.1984

EStG § 119

Ein Kindervermerk iSd § 119 EStG steht nur für solche Zeiträume zu, für die zu Recht Familienbeihilfe bezogen worden ist. Wurde für bestimmte Zeiträume Familienbeihilfe

Seite 127


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