EStG § 29 Z 1
Zahlungen aus einem vom Erblasser zugunsten seiner Gattin ausgesetzten Rentenlegat sind bei der empfangenden Gattin als wiederkehrender Bezug gem § 29 Z 1 EStG steuerpflichtig. Es handelt sich dabei nicht um Renten, die freiwillig oder an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gewährt werden, sondern um Zahlungen aus dem Grunde der Annahme der Erbschaft durch den mit dem Legat belasteten Erben.