EStG § 28 Abs 3
Ein vom Steuerpflichtigen gebildeter steuerfreier Betrag für Mietzinsreserve geht im Falle seines Todes auf den Rechtsnachfolger über; der Erbfall löst keine Auflösung des steuerfreien Betrages aus.
VwGH 17. 1. 1984, 83/14/171
EStG § 28 Abs 3
Ein vom Steuerpflichtigen gebildeter steuerfreier Betrag für Mietzinsreserve geht im Falle seines Todes auf den Rechtsnachfolger über; der Erbfall löst keine Auflösung des steuerfreien Betrages aus.
VwGH 17. 1. 1984, 83/14/171