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Einreichung der Abgabenerklärungen für 1983

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 124 Heft 4 v. 1.4.1984

Abgabepflichtige, die nicht vertreten werden und in deren Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, können ihre Abgabenerklärungen für 1983 bis zum 15. 5. 1984 beim zuständigen Finanzamt einreichen (AÖF 1984/84).

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