Abgabepflichtige, die nicht vertreten werden und in deren Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, können ihre Abgabenerklärungen für 1983 bis zum 15. 5. 1984 beim zuständigen Finanzamt einreichen (AÖF 1984/84).
Abgabepflichtige, die nicht vertreten werden und in deren Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, können ihre Abgabenerklärungen für 1983 bis zum 15. 5. 1984 beim zuständigen Finanzamt einreichen (AÖF 1984/84).