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Echte Steuerbefreiung für Subventionen

SteuerrechtG. KohlerRdW 1984, 123 Heft 4 v. 1.4.1984

Subventionen von der öffentlichen Hand für Betriebe sind nach verschiedenen Bestimmungen des EStG steuerfrei gestellt. So sind gem § 3 Z 4 EStG Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, gem § 3 Z 5 EStG Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft oder Kunst und gem § 3 Z 29 EStG Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen steuerbefreit.

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