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Familienbeihilfe bei erheblich behinderten Kindern

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 94 Heft 3 v. 1.3.1984

FLAG: § 5 Abs 1, § 6 Abs 3

Erheblich behinderte Kinder sowie erheblich behinderte Vollwaisen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können ab 1. 1. 1984 Einkünfte von monatlich bis zu 4.370 S beziehen, ohne daß dabei der Anspruch auf Familien beihilfe erlischt (AÖF 1984/34).

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