ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit b
Wenn der Arbeitnehmer bei einem erheblichem Umsatzrückgang in den letzten 3 Jahren auf ein Alternativangebot des Arbeitgebers, bei verringertem Gehalt im Betrieb weiter zu arbeiten, nicht eingeht, ist die Kündigung als betriebsbedingt anzusehen.
EA Feldkirch 22. 12. 1983, Re 63/83