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Anwendbarkeit der CMR im Verhältnis zum „Verzollenden“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 44 Heft 2 v. 1.2.1984

CMR: allg, Art 3

Gegenüber dem, der weder Absender noch Empfänger, noch Eigentümer des beförderten Gutes war, sondern nur die Zollabwicklung durchgeführt und die Zollgebühren entrichtet hat, besteht keine Haftung nach der CMR.

OGH 26. 5. 1983, 6 Ob 673/82

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