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Der Antrag auf Vernichtung von Vervielfältigungsstücken (§§ 82, 92 UrhG) ist keine Schikane

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 44 Heft 2 v. 1.2.1984

ABGB §§ 1294, 1295 Abs 2

UrhG §§ 82, 83, 92

Die Vernichtung der Eingriffsgegenstände beruht auf einem dem Urheber zugestandenen Recht, durch das der Schutz des Eigentums durchbrochen wird; sie ist daher weder rechtswidrig noch wird sie ohne Wahrung berechtigter Eigeninteressen vorgenommen.

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