ABGB:§§ 938 f
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 29 Z 1, 41
Auch eine Zuwendung mit Lasten (Schenkung mit Auflagen) ist iS des § 29 Z 1 KO unentgeltlich, wenn die Belastung nach der Absicht der Parteien nicht ein volles Entgelt sein soll. Gegenleistungen eines mit einer anfechtbaren gemischten Schenkung Bedachten sind gem § 41 KO zurückzustellen.