EStG § 28 Abs 3
Hat ein Stpfl in seiner Ersterklärung keinen steuerfreien Betrag für die Mietzinsreserve beantragt, ist im Berulfungsverfahren dieses Versäumnis nicht mehr nachholbar.
VwGH 19. 10. 1983, 83/13/91
EStG § 28 Abs 3
Hat ein Stpfl in seiner Ersterklärung keinen steuerfreien Betrag für die Mietzinsreserve beantragt, ist im Berulfungsverfahren dieses Versäumnis nicht mehr nachholbar.
VwGH 19. 10. 1983, 83/13/91