EStG § 22 Abs 1 Z 1
UStG § 10 Abs 2 Z 8
Die Eignung eines Gegenstandes zum praktischen Gebrauch schließt nicht aus, daß die Herstellung eine künstlerische Tätigkeit ist. Künstlerisch ist jede Tätigkeit, deren Ergebnis die Entstehung eines Kunstwerkes ist.