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Zurechnung von Einkünften aus einer Verlassenschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 29 Heft 1 v. 1.1.1984

EStG § 1 Abs 1

Der Erbe tritt vom Todestag des Erblassers an in dessen Steuerpflicht ein. Einem erbserklärten Erben, dem gem § 145 Abs 1 AuBStG iVm § 810 ABGB die Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft überlassen wird, können aus dieser Rechtsstellung allein nicht die Einkünfte, die aus der ruhenden Erbschaft zufließen, zugerechnet werden.

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