Repräsentationsaufwendungen: Mit dem Hinweis auf die Nichtabzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 3 EStG (idF AbgÄG 1975) hatte der VwGH die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden ohne jede Einschränkung von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen; den Gründen, die den Abgabenpflichtigen veranlassen, den Aufwand zu tragen, komme keine Bedeutung zu (E 31. 5. 1983, 83/14/8, 15, 16, vgl RdW 1983, 30).