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Arbeits-und datenschutzrechtliche Probleme von Personalinformationssystemen

ArbeitsrechtJohann EggerRdW 1984, 13 Heft 1 v. 1.1.1984

1. Einleitung

Die elektronische Datenverarbeitung hat nun auch in den Personalabteilungen der Betriebe endgültig Einzug gehalten. Nach Schätzungen soll es bis 1987 allein in Westeuropa knapp 3 Millionen betrieblich genutzter Kleincomputer geben, wovon 40 Prozent in Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten installiert sein werden1)1)Prognose der Management Data 1983.. In Verbindung mit dem neuen Medium Bildschirmtext können Anwender auch über Telefonleitungen mit Großcomputern auf der ganzen Welt in Verbindung treten und Daten abrufen. War früher die Kostenfrage primär für die Anschaffung von Computern entscheidend, werden nun durch das Angebot von Systemen für fast jede Unternehmensgröße und die starke Verbilligung der Geräte auch in mittleren und kleinen Betrieben solche Anlagen gekauft oder durch Leasing finanziert. Meistens stecken Rationalisierungsgründe hinter einer solchen Kaufentscheidung, man will die Möglichkeit nutzen, Personalentscheidungen beschleunigt abwickeln zu können und sich von Routinearbeit zu entlasten. Ferner zwingt auch eine große Zahl von gesetzlichen Melde-und Auskunftspflichten den Unternehmer, Daten schnell abrufbereit zu halten2)2)Beispielhaft die §§ 33-43 ASVG (Meldepflichten von Beschäftigten an die gesetzlichen Sozialversicherungsträger); § 26 AuslBG (Auskünfte über ausländische Arbeitnehmer); § 87 EStG (Lohnsteuerunterlagen). Zu Melde-und Auskunftspflichten eingehend Stadler, Wirtschaftsinformationen und Datenschutz, ÖZW 1979, 9 ff.

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