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Handeln gegen die Interessen des Dienstgebers -dargestellt am Beispiel eines Operndirektors

ArbeitsrechtWalter SchrammelRdW 1984, 20 Heft 1 v. 1.1.1984

Opernfreunde haben es in den letzten Wochen und Monaten nicht immer leicht gehabt. Wer für sein Eintrittsgeld in eines der in-oder ausländischen Operntheater nicht nur ein bestimmtes Stück sehen, sondern auch bestimmte Sängerinnen oder Sänger hören wollte, sah sich oft in die Rolle eines Fußballtrainers versetzt, dem die Aufstellung der gegnerischen Mannschaft erst kurz vor Spielbeginn bekanntgegeben wird. Absagen von Stars -zum Teil mit sachlichem Vorwand, zum Teil aber auch nur emotionell begründet1)1)Vgl „Die Presse“ vom 13. 12. 1983. -haben sich offenbar bereits als Verkehrssitte im Opernalltag etabliert. So ließ sich etwa Placido Domingo, der für die Scala-Premiere der „Turandot“ als Kalaf vorgesehen war, krankheitshalber von seiner Verpflichtung entbinden, um dann freilich wenige Tage nach dieser Premiere in einer vom Fernsehen live in alle Welt übertragenen Callas-Hommage tenoralen Schmelz zu verströmen; in München zerkrachte sich Franco Bonisolli mit dem Dirigenten, was die Verantwortlichen der Bayerischen Staatsoper auf Tenorsuche gehen ließ2)2)Vgl „Die Presse“ vom 13. 12. 1983.; in Wien schließlich erlitt Montserrat Caballé als Madeleine im „Andre Chenier“ eine Herzattacke, die zum Abbruch der Vorstellung zwang -zuvor soll ihr allerdings eine exponierte Phrase mißlungen sein3)3)„Kurier“ vom 11. 12. 1983..

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