In der im Titel zitierten Entscheidung1) hat sich nun der OGH zu einer umstrittenen Frage des neuen Zustellrechts geäußert: Wann gelten Schriftstücke als zugestellt, die (beim Postamt) hinterlegt wurden, weil der Zusteller den Empfänger an der Abgabestelle nicht angetroffen hat?