Safevertrag, Bankgeschäft und Bankgeheimnis
Die Vermietung von Safeanlagen durch eine Bank sei kein Bankgeschäft im Sinn des KWG; auf die Verkehrsauffassung komme es nicht an. Zu diesem Ergebnis gelangt Laurer in Fremuth-Laurer-Pötzlberger, KWG, 37, und folgt damit der gleichlautenden Auffassung des BMF (Erlaß, Zl FS-130/1-III/9/79; aA Arnold, ZGV 1/1980 und Doralt, Bankgeheimnis im Abgabenverfahren, 19 und ÖJZ 1983, 652).