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Beteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Mitunternehmerschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 360 Heft 11 v. 1.11.1984

KStG § 2

Die Beteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft kann ein Betrieb gewerblicher Art sein. Ob eine Mitunternehmerschaft vorliegt, ist im Feststellungsverfahren der Gesellschaft, an der sich die Körperschaft beteiligt hat, festzustellen.

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