EStG §§ 23, 28
Die Vermietung eines Wohngebäudes mit 24 Betten an ein Berufsförderungswerk zwecks Unterbringung von Schülern führt zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn vom Vermieter bestimmte Nebenleistungen, wie Wäschegestellung, übliches Frühstück, Bedienung, Zimmerversorgung etc durchzuführen waren.