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Das Bundeswappen und seine Verwendung auf Gebrauchsgegenständen

WirtschaftsrechtRdW 1984, 337 Heft 11 v. 1.11.1984

Mit dem Wappengesetz, BGBl 1984/159, wurden das Wappen der Republik Österreich und die Flagge gesetzlich geregelt. Hinsichtlich der Verwendung der Flagge (Farben) gibt es keine Einschränkung, eine solche wäre - als Verwendung der Farbenkombination - nach den Erläuternden Bemerkungen auch weder sinnvoll noch durchsetzbar (BlgNR 166/16 GP).

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