Mit dem Wappengesetz, BGBl 1984/159, wurden das Wappen der Republik Österreich und die Flagge gesetzlich geregelt. Hinsichtlich der Verwendung der Flagge (Farben) gibt es keine Einschränkung, eine solche wäre - als Verwendung der Farbenkombination - nach den Erläuternden Bemerkungen auch weder sinnvoll noch durchsetzbar (BlgNR 166/16 GP).