Kündigungsschutz bei Superädifikaten
Zur Zeit der Geltung des MG wurden von Lehre und Rechtsprechung dessen Kündigungsbestimmungen analog auch auf die Miete von Grundstücken zwecks Errichtung von Wohn- oder Geschäftsräumen angewendet. Bydlinski, JBl 1984, 241, weist ausführlich die Berechtigung dieses Analogieschlusses nach, wobei er gleichzeitig einige Korrekturen an den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen anbringt: Es komme nicht darauf an, ob es sich um ein festgemauertes Gebäude handelt, ob eine baubehördliche Genehmigung vorliegt und ob das Bauwerk vom Mieter selbst oder einem Dritten aufgeführt wird.