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Factoring - seine Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz und die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

SteuerrechtWerner DoraltRdW 1984, 320 Heft 10 v. 1.10.1984

Factoring ist der Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch eine Bank. Im Vordergrund steht die Finanzierungsfunktion für das Unternehmen, das seine Forderungen bereits vor Fälligkeit einlöst; dazu kommt die Übernahme des Inkassos durch die Bank und - je nach Ausgestaltung des Vertrages - die Übernahme des Risikos für den Forderungsausfall („echtes“ Factoring). Beim „unechten“ Factoring trägt dagegen der Unternehmer auch nach Abtretung der Forderung an die Factorbank das Ausfallsrisiko.

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