APlSG: § 7
Da das APlSG die Erteilung der Zustimmung des Einigungsamtes zu einer bereits ausgesprochenen Entlassung nicht vorsieht, ist ein diesbezüglicher Antrag ohne Prüfung, ob ein Entlassungsgrund vorliegt, abzuweisen.
EA Wien 3. 4. 1984, II Si 92/84