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Zur Unterbrechung der Bemessungs-(Festsetzungs)verjährung

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1983, 87 Heft 3 v. 1.3.1983

1. Einleitung

Bemessungs-(Festsetzungs)verjährung ist die Befristung des Rechtes, Abgaben festzusetzen. Der VfGH sieht in den Verjährungsbestimmungen des Abgabenrechts eine (negative) materielle Voraussetzung für die Bemessung von Abgaben1)1)Vgl VfGH 22. 3. 1980, B 267/77.. Das Recht zur Erlassung von Feststellungs-, Meß-, Zerlegungs- und Zuteilungsbescheiden ist nach hA2)2)Vgl zB Ellinger-Wetzel, Die BundesabgabenordnungidF der Novelle 1980, Wien 1980, 138 und Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, Wien 1980, 485 f. von der Bemessungsverjährung nicht betroffen.

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