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Heiratsgut keine außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtGerhard KohlerRdW 1983, 91 Heft 3 v. 1.3.1983

Durch einen Initiativantrag wurde die RV des AbgÄG 1983 um verschiedene Punkte erweitert. Durch Abschn I Art I Z 4 des BG vom 20. 10. 1983 wird dem § 34 Abs 2 EStG folgender Satz angefügt:

„Die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) ist keine außergewöhnliche Belastung.“

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