MuttSchG: § 10 Abs 3
Eine saisonbedingte, nur vorübergehende Betriebsstillegung reicht für eine Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft nicht aus.
EA Feldkirch 10. 10. 1983, Mu 49/83
MuttSchG: § 10 Abs 3
Eine saisonbedingte, nur vorübergehende Betriebsstillegung reicht für eine Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft nicht aus.
EA Feldkirch 10. 10. 1983, Mu 49/83