StruktVG: § 8
Wird der Betrieb einer Personengesellschaft in Form der Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein.
StruktVG: § 8
Wird der Betrieb einer Personengesellschaft in Form der Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein.