GmbHG §§ 2, 28
Soll die vor Eintragung der Gesellschaft vom alleinigen Geschäftsführer erteilte Generalvollmacht im Innenverhältnis erst mit der vollzogenen Eintragung wirksam werden, tritt sie mit diesem Zeitpunkt in Kraft. Die einem angestellten Gesellschafter einer GmbH erteilte Vollmacht erlischt nicht auf jeden Fall mit der Beendigung des Angestelltenverhältnisses.