I. Die Buchwertklausel im Gesellschaftsrecht
Die Gründe, aus denen ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden kann, sind mannigfaltig. Der Bogen spannt sich ua1) vom Tod des Gesellschafters über dessen Ausschluß bzw Konkurs (und die hiemit verwandten exekutiven Schritte eines Gläubigers des Gesellschafters) bis zur Kündigung der Gesellschafterstellung und zur Abtretung des Gesellschaftsanteiles. Hiebei bestehen - je nachdem, um welche Gesellschaftsform es sich handelt - unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die in gewissem Umfang - gleichfalls unterschiedlich je nach Art der vorliegenden Gesellschaftsform - einer abweichenden Regelung durch die Gesellschafter zugänglich sind.