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Die „Buchwertklausel“ im Gesellschaftsrecht und im Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer

SteuerrechtWolf-Dieter ArnoldRdW 1983, 55 Heft 2 v. 1.2.1983

I. Die Buchwertklausel im Gesellschaftsrecht

Die Gründe, aus denen ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden kann, sind mannigfaltig. Der Bogen spannt sich ua1)1)Einzelheiten siehe zB Arnold in Kastner - Stoll, GmbH & Co KG², 151 ff. Denkbar ist auch ein teilweises Ausscheiden des Gesellschafters (so zB anläßlich der - bloß teilweisen - Veräußerung seines Gesellschaftsanteiles). vom Tod des Gesellschafters über dessen Ausschluß bzw Konkurs (und die hiemit verwandten exekutiven Schritte eines Gläubigers des Gesellschafters) bis zur Kündigung der Gesellschafterstellung und zur Abtretung des Gesellschaftsanteiles. Hiebei bestehen - je nachdem, um welche Gesellschaftsform es sich handelt - unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die in gewissem Umfang - gleichfalls unterschiedlich je nach Art der vorliegenden Gesellschaftsform - einer abweichenden Regelung durch die Gesellschafter zugänglich sind.

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