ArbVG §§ 59 Abs 1, 125 Abs 2
Besteht bei der Wahl des Jugendvertrauensrates die Möglichkeit, daß die jugendlichen Arbeiter die Angestelltenliste und jugendliche Angestellte die Arbeiterliste wählen, dann ist einer Wahlanfechtung stattzugeben.
EA Salzburg 30. 6. 1983, Re 16/83