ArbVG § 59 Abs 1
Wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens werden verletzt, wenn eine Beschlußfassung über die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates in getrennten Gruppenversammlungen nicht erfolgt ist.
EA Salzburg 18. 4. 1983, Re 9/83
ArbVG § 59 Abs 1
Wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens werden verletzt, wenn eine Beschlußfassung über die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates in getrennten Gruppenversammlungen nicht erfolgt ist.
EA Salzburg 18. 4. 1983, Re 9/83