Windparkplanung dauert von Planungsbeginn bis Rechtskraft regelmäßig acht Jahre und auch länger. Maßgeblich sind mehrjährige naturschutzfachliche Untersuchungen sowie die oftmalige Notwendigkeit eines oder mehrerer Gerichtsverfahren. Während des langen Planungs- und Bewilligungsprozesses verändert sich der Naturstand vielmals maßgeblich, eine negative (Teil-)Beurteilung am Schluss des Prozesses wird häufiger. Aufgrund der starken Dynamik biologischer Systeme und eines weit gefassten Stands der Technik ergeben sich über den gesamten Planungs- und Bewilligungsprozess hinweg hohe Projektrisiken. Im Zuge der RED III-Umsetzung könnte diesen Hindernissen durch eine eindeutige gesetzliche Festlegung der Erheblichkeitsschwelle, einen klaren zeitlichen Bezugspunkt zum Naturstand sowie flankierende Artenschutzprogramme begegnet werden, um eine tatsächliche Beschleunigung zu bewirken.

