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Die Rechte der betroffenen Öffentlichkeit in der Umsetzung der RED III Anforderungen an eine Aarhus- und unionsrechtskonforme Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der RED III

Sonderheft: Umwelt und TechnikSchwerpunkt Fachdialog RED III-UmsetzungAufsatzViktoria RitterRdU-UT 2025/23RdU-UT 2025, 90 - 95 Heft 5b v. 8.10.2025

Mit der RED III wurde im November 2023 ein unionsweit verbindlicher Rechtsrahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien geschaffen. Die RL betont dabei ausdrücklich die Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung und verweist auf die Aarhus-Konvention. Im Zentrum stehen Beschleunigungsgebiete, die nach strategischer Umweltprüfung ausgewiesen werden und weitgehend von UVP/NVP befreit sind. Dies erhöht die Relevanz von Beteiligungs- und Rechtsschutzrechten auf Planungsebene. Das neu eingeführte Screeningverfahren sowie Genehmigungsfiktionen werfen unions- und völkerrechtliche Fragen auf. In Österreich bestehen weiterhin erhebliche Umsetzungslücken, insb beim Rechtsschutz gegen umweltrelevante Pläne. Die RED III sollte daher Anlass für umfassende legistische Nachbesserungen bieten.

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