Bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten nach der RED III darf nicht auf die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung vergessen werden. Der erhebliche Maßnahmenbedarf, der für die Wiederherstellung der Natur erforderlich sein wird, bedingt eine abgestimmte Planung von Wiederherstellungs- und Beschleunigungsgebieten sowie von Bund und Ländern. ISd Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der ökologisch sinnvollen Verortung von Ausgleichsflächen sollten Flächenpools, Ökokonten und Ausgleichszahlungen rasch umgesetzt werden.

