Wer Verfahren beschleunigen will, muss sie konzentrieren. Wie schaut die kompetenzrechtliche Lage dazu aus? Und wie kann der Ausgleich zwischen Interessen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beschleunigung gelingen? Der Beitrag bietet dazu Optionen in Form einer "UVP light" und eines neuen Bürgerbeteiligungsverfahrens an.
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