Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention spielt in der öffentlichen Wahrnehmung und in der juristischen Diskussion eine untergeordnete Rolle. Dabei können die potentiellen Auswirkungen des Verkehrsprotokolls auf neue Straßenbauvorhaben im Alpenraum gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, schiebt das Verkehrsprotokoll neuen alpenquerenden Projekten doch grundsätzlich einen Riegel vor. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, weitreichende Absicherungen der Vertragsstaaten und ein liberaler Zugang der Gerichte federn diese drastischen Wirkungen jedoch ab.

