Der Mobilitätsmasterplan des Klimaschutzministeriums, in dem die Schritte zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 definiert sind, rechnet die Ziele für die aktive Mobilität vor: Bis 2040 braucht es mehr als eine Verdoppelung des auf die aktive Mobilität entfallenden Verkehrsanteils. Die im Oktober 2022 in Kraft getretene 33. Nov der StVO steht ganz in diesem Zeichen. Wenngleich sie mit der bisherigen Ordnung nicht radikal bricht, enthält sie doch eine beachtliche Fülle an fußverkehrs- und fahrradfreundlichen Bestimmungen. Im Beitrag werden die Neuerungen vorgestellt, deren Wirkung in der Praxis besonders abhängig von einer aktiven Gestaltung der Kontroll- und Verwaltungsbehörden ist.

