Seit 1. 1. 2023 müssen bestimmte Abfalltransporte per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential erfolgen. Eine digitale Plattform des BMK soll bei der Vollziehung in der Praxis unterstützen. Das Ziel der neuen Vorgaben - einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Emissionen im Straßenverkehr zu leisten - ist klar erkennbar, doch geht deren Umsetzung mit Schwierigkeiten und (verfassungs-)rechtlichen Fragen an den Start.

