Eine Reduktion des Tempolimits auf Autobahnen und Freilandstraßen ist aktuell verfassungsrechtlich geboten, weil der Gesetzgeber Maßnahmen zu treffen hat, um eine irreversible Verletzung der Staatsziele des umfassenden Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit zu verhindern. Die aus dem BVG Nachhaltigkeit folgende Klimaschutzverpflichtung verlangt einen angemessenen 1,5-Grad-konformen österr Anteil an der globalen Emissionsreduktion. Solange Österreich nicht auf dem entsprechenden Reduktionspfad ist, missachtet jedes klimaschädliche Verkehrsgesetz das Staatsziel Klimaschutz und gerät daher unter Rechtfertigungsdruck. Zu hohe Tempolimits sind daher mangels verfassungsrechtlicher Rechtfertigung derzeit verfassungswidrig.

