vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2021/51

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2021/51RdU-LSK 2021, 218 - 219 Heft 5 v. 15.10.2021

Unter einer gewerblichen Betriebsanlage iSd §§ 74 ff GewO ist die Gesamtheit jener Einrichtungen zu verstehen, die dem Zweck des Betriebs eines Unternehmens gewidmet sind und in einem örtlichen Zusammenhang stehen. Für die Annahme eines örtlichen Zusammenhangs mit einer gewerblichen Betriebsanlage ist es nicht erforderlich, dass alle Betriebsliegenschaften unmittelbar aneinandergrenzen. Vielmehr steht eine geringfügige räumliche Trennung - etwa durch eine Straße - der Annahme der Einheit der Betriebsanlage nicht entgegen, solange die tatsächlichen Betriebsabläufe auf den Betriebsliegenschaften eine Einheit bilden (vgl VwGH 17. 3. 1998, 97/04/0139, mit Verweis auf VwGH 1. 7. 1997, 97/04/0063).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!