vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2021/32

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang BergerRdU-LSK 2021/32RdU-LSK 2021, 172 - 173 Heft 4 v. 3.8.2021

Bei der Einzelfallprüfung wegen Kumulierung iSd § 3 Abs 2 UVP-G ist auf die Auswirkungen der für das Erreichen des Schwellenwerts der Sp 2 und 3 Anh 1 heranzuziehenden, im räumlichen Zusammenhang stehenden Vorhaben auf die Umwelt, und zwar unter Berücksichtigung der Kriterien nach § 3 Abs 4 UVP-G (Merkmale und Standort des Vorhabens sowie Merkmale der potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt) und - bezogen auf die durch das Vorhaben betroffenen Schutzgüter - unter Berücksichtigung der Belastungen, die von Projekten im räumlichen Zusammenhang ausgehen, Bedacht zu nehmen. Da nach dem U des EuGH v 11. 2. 2011, C-531/13, Marktgemeinde Strasswalchen ua, die Prüfung der kumulativen Auswirkungen nicht allein auf gleichartige Projekte beschränkt ist, könnte auch ein Pumpspeicherkraftwerk schutzgutbezogen in die Kumulationsprüfung mit einem Windpark einbezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!