Das Prüfprogramm der UVP und der NVP unterscheiden sich, wobei die UVP einerseits weiter ist, weil sämtliche Umweltgüter, einschließlich ihrer Wechselwirkungen, in die Betrachtung einzubeziehen sind, während sich die NVP darauf konzentriert, ob das Schutzgebiet die ihm zugedachte Aufgabe innerhalb des Netzwerks "Natura 2000" im Falle der Verwirklichung des Projekts noch erfüllen können wird. Andererseits ist die UVP enger, weil sie nur den aktuell vorhandenen Zustand der Umweltgüter betrachtet, während die NVP auch den Beeinträchtigungen des Entwicklungspotentials eines Schutzgebiets nachzugehen hat. Auch bei der UVP von nicht vom Netzwerk "Natura 2000" umfassten Gebieten ist von einem - im Vergleich zum Sbg NSchG - weiteren, auf sämtliche Umweltgüter ausgedehnten Prüfungsmaßstab auszugehen.

